Erstmal recht herzlichen Dank für den Zuspruch und das dicke Lob!
Bevors weitergeht im Text, ein Bild von dem Fischereimeister Ertler (in der Mitte), meinem Opa und mir an der Würm:
Die aller erste Eintragung in meinem Fangbuch stammt vom 3. Juni 1969 und besagt, dass ich mit meiner Ferienangel drei Regenbogenforellen in der Würm gefangen habe. Auf der von mir angefertigten Gewässerkarte habe ich den genauen Fangort mit den Zahlen 1-3 markiert.
Schande: Sportfischer angelt in Fischzucht!
Ein paar Tage danach angelte ich dann zum ersten und zugleich letzten mal in einem Forellenteich in einer Fischzucht in Eching. Diese Fahrt organisierte die Mutter eines Schulfreundes. An dem Forellenteich fiel ich durch zwei Dinge unangenehm auf. Das eine war, dass ich nicht mit Wurm oder Made an der Schwimmerangel den Fischen nachstellte, sondern mit dem Blinker, das andere, dass ich meine Beute genussvoll ausdrillte. Während die erste Kritik eher auf dem Neid und der Mißgunst der Topffischer beruhte, die fürchteten, ich könnte mit meinem Blinker die Fische verscheuchen, war die zweite durchaus berechtigt. Auch hier brach wieder das nur aus Büchern erworbene, theoretische Fachwissen durch. In meinen Büchern war der Drill der Beute immer als langwierig und schwierig beschrieben worden. Der Fisch sollte gedrillt werden, bis sein weißer Bauch nach oben zeigte, um einen Schnurbruch in letzter Sekunde zu vermeiden. Leider stand in keinem meiner Bücher, dass so etwas - wenn überhaupt - nur bei ganz kapitalen Fischen, wie z.B. einer 20-pfündigen Seeforelle angemessen war, dass es aber bei den halbpfündigen Regenbogenforellen in der Fischzucht eher an Tierquälerei grenzte, sie zu drillen, bis sie „weiß“ zeigten. Dies wurde mir allerdings mit einem Schlag klar, als der alte Fischzuchtmeister plötzlich neben mir stand und mich kurz anschnauzte: „Jetzt reichts!“ Auch wenn dieser Ausflug in die Fischzucht insgesamt wenig rühmlich war, so war er doch ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum fairen Sportfischer. Seit diesem Tag bin ich mir der Tatsache bewusst, dass kein Lebewesen dazu missbraucht werden darf, einem Menschen als bloßes Spaßobjekt zu dienen. Dann ist Angeln Tierquälerei, wenn es nur ums Drillen geht. Das gilt genauso für das Big-Game-Fishing, wie für die teuren Catch-and-Release Fliegenstrecken, bei denen von vorneherein jede Fischentnahme verboten ist. Um Missverständnissen vorzubeugen: umgekehrt ist es ebenso falsch. Das deutsche Tierschutzgesetz ist kompletter Humbug, wenn es so ausgelegt wird, dass jeder, jawohl jeder! gefangene, maßige Fisch getötet werden muss. Diese Auslegung verstößt gegen die grundgesetzlich verbriefte Rechtmäßigkeit der Fischereiausübung und führt in letzter Konsequenz zum Verbot der Fischerei, weil sie ihr den Boden, ihre Grundlage entziehen würde. Fischen ist eben nicht Jagen; um in den Besitz der Beute zu gelangen, muss die Beute nicht schon notwendiger Weise getötet werden. Das Gesetz verlangt – auch wenn das zu Grunde liegende Postulat der Vermeidung unnötiger Quälerei durchaus richtig und ehrenvoll ist – Unsinniges. Ein Beispiel: Du angelst mit der Fliegenrute an einem kleineren Fluss, der Äschen, Forellen und Weißfische beherbergt. Auf die widerhakenlose Nymphe beißt eine Äsche. Eigentlich sollte sie zurückgesetzt werden, weil ihr Bestand durch die Kormoranpopulation an diesem Gewässer stark bedroht ist. Geht aber nicht, sie ist doch maßig. Dann beißt eine Bachforelle mit 26 ½ cm Länge. Ein Kind förmlich, doch laut Tierschutzgesetz dem Tod geweiht, weil maßig. Die Aufzählung beliebiger Unsinnigkeiten ließe sich schier endlos ausdehnen. Hoffentlich wird dabei eines klar: wenn man uns Anglern das Fischen verbieten will, dann soll man den Mut haben, das auch offen und ehrlich zu sagen. Dann soll man auch zugeben, dass es einem wichtiger erscheint, dass Kormorane und Gänsesäger genug zum Fressen haben, als dass Menschen, die mit finanziellem und nicht selten auch höchstpersönlichem Engagement die Bewohner der Gewässer und das Habitat selbst hegen und pflegen, auch einmal einen Fisch fangen dürfen. Denn darum geht es letztlich, wenn per Gesetz die Tötung jedes gefangenen, maßigen und nicht gerade geschonten Fisches befohlen wird. Drei Fische pro Tag erlaubt, Angeln nach dem Fang von drei Rotaugen nach 15 Minuten wieder eingestellt. Bald Angeln ganz aufgehört! Es gibt nur einen Ausweg aus diesem Konflikt: gezieltes Fischen auf die gewünschte Beute, Vermeidung von Angelmethoden, welche die Fische beschädigen und freiwillige Beschränkung auf möglichst nur die Fischkontakte, die auch zu entnehmbaren Beutefischen führen. Ideal ist hier das Fliegenfischen mit widerhakenlosen Fliegen. Bei dieser Art zu Fischen hat man es noch am ehesten in der Hand, einen Fisch wieder unverletzt in die Freiheit zu entlassen (z.B. durch einfaches Lockern der Spannung an der Schnur), wenn man erkennt, dass man diesen Fisch nicht entnehmen möchte.
(Fortsetzung folgt)