Ausbildungspflicht in der Schweiz!!!!

  • Nachtrag:



    gemässe Tel. vom 06.09.2006 mit Herr Erich Staub



    alle Fischer, die vor Ablauf der Frist (01.01.2009) im Besitz einer gültigen Fischerlizenz (Patent) waren, werden diese weiterhin ohne Prüfung erhalten, wobei es im ermessen der Kantone oder der Vereine liegt, ob sie eine Kartenausgabe davon abhängig machen (z.b. nur die theoretische Prüfung ohne Praktischen Teil für langjährige Kartenbezüger) oder nicht.



    Für alle Karten - Neubezüger gilt die Ausweisplicht!



    Quellennachweis: Erich Staub, Chef der Sektion Fischerei und aquatische Fauna, Abteilung Artenmanagement, BAFU, Tel. 031 322 93 77