Ich habe das gerade ausgegraben.
revidierte Verordnung zum Fischereigesetz in der Schweiz.
Nach bisher vorliegenden Informationen wird der deutsche Fischereischein an erkannt.
Ich habe das gerade ausgegraben.
revidierte Verordnung zum Fischereigesetz in der Schweiz.
Nach bisher vorliegenden Informationen wird der deutsche Fischereischein an erkannt.
Nachtrag:
gemässe Tel. vom 06.09.2006 mit Herr Erich Staub
alle Fischer, die vor Ablauf der Frist (01.01.2009) im Besitz einer gültigen Fischerlizenz (Patent) waren, werden diese weiterhin ohne Prüfung erhalten, wobei es im ermessen der Kantone oder der Vereine liegt, ob sie eine Kartenausgabe davon abhängig machen (z.b. nur die theoretische Prüfung ohne Praktischen Teil für langjährige Kartenbezüger) oder nicht.
Für alle Karten - Neubezüger gilt die Ausweisplicht!
Quellennachweis: Erich Staub, Chef der Sektion Fischerei und aquatische Fauna, Abteilung Artenmanagement, BAFU, Tel. 031 322 93 77
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