Geldpreise bei Angelwettbewerben

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  • Servus Hans
    für ganz Deutschland kann ich es dir nicht sagen, in der AVFiG steht unter §10 lediglich:


    §10 Gemeinschaftsfischen
    (1) Gemeinschaftsfischen mit abschließender Wertung der Fangergebnisse sind nur im Rahmen traditioneller Veranstaltungen und zur Erfüllung der Hegepflicht (Art.1 Abs. 2 des Fischereigesetzes für Bayern) im Fanggewässer zulässig.


    Wie die Preise auszusehen haben, ist hier nicht kommentiert.

    A mit Huad fangt ma Fisch! Bääärig!

  • Laut herrschender Rechtsmeinung, braucht man in Deutschland nach wie vor einen vernünftigen Grund um den Fischen nachzustellen. Der vorrangiste, vernünftige Grund ist, daß die Fische zum Verzehr bestimmt sind. Desweiteren gilt in Bayern die Pflicht zur Hege des Fischbestandes. Die hat der holzwurmkarl bereits erwähnt. Preisfischen verstoßen gegen das Tierschutzgesetz und werden als Tierquälereit geahndet. Übrigens sollte man sich bei C&R einen guten Grund im Sinne der Hegepflicht einfallen lassen.


    Gruß Wolfi

  • "wolfgang.wendl" schrieb:

    Laut herrschender Rechtsmeinung, braucht man in Deutschland nach wie vor einen vernünftigen Grund um den Fischen nachzustellen. Der vorrangiste, vernünftige Grund ist, daß die Fische zum Verzehr bestimmt sind.


    Servus Wolfi


    ist denn Angeln an sich nicht schon ein vernünftiger Grund? Hier ein Zitat dazu des DAV:


    Angeln schließt die Nutzung und aktive Gestaltung der Natur zur Erholung und zum Wohle des Menschen ein. Angler betrachten deshalb den Fischfang als Chance zur körperlichen Betätigung im Einklang mit der Natur.

    A mit Huad fangt ma Fisch! Bääärig!

  • "holzwurmkarl" schrieb:

    Hier ein Zitat dazu des DAV:


    Angeln schließt die Nutzung und aktive Gestaltung der Natur zur Erholung und zum Wohle des Menschen ein. Angler betrachten deshalb den Fischfang als Chance zur körperlichen Betätigung im Einklang mit der Natur.


    Hoffen wir das die PETA oder ähnliche Verbindungen so etwas uns nicht wieder anders rum auslegen und wieder versuchen uns einen Strick zu drehen.


    Das mit den Geldpreisen bzw. Sachpreisen bei Hegefischen ist so das der Veranstalter normalerweise die ganzen Einnahmen wieder in Preise umsetzen soll bzw. bei Hegemaßnahmen das Startgeld für Neubesatz verwendet wird.
    So war es zumindest vor ein paar Jahren noch. Ob sich in letzer Zeit was geändert hat ???
    Ansonsten kenn ich auch nur den § 10 der AVFig


    MFG
    uwe123