Schleppen auf dem Starnberger See

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  • An alle Leidensgenossen (und solche, die keine werden wollen)!


    Ich weiß nicht, ob Ihr auch davon wisst, dass man am Starnberger See innerhalb einer 300-Meter-Zone vom Ufer aus nicht parallel mit einem "maschinenantriebsgeführtem Boot" (sprich Elektromotorboot) schleppen darf. Ich wurde vor Kurzem von der Wasserschutzpolzei auf dem Starnberger See gestoppt und auf diese Regelung hingewiesen.


    Aber das Beste kommt jetzt: Ich habe einen Brief von der Polizei bekommen mit der Androhung eines Bußgeldverfahrens. Ich soll mich zu meinem "schweren Fehlverhalten" (paralleles Schleppen in der 300-Meter-Zone) schriftlich äußern. Ich weiß noch nicht, ob es wie das Hornberger Schießen ausgeht, aber ich befürchte für mich das Schlimmste. Wenn jemand mit der gleichen Sache schon Erfahrung gemacht hat, wäre es sehr nett, mir ein paar gute Tipps zu geben.


    Grüße,
    zandero


    P.S.: Als ich den Polizisten, der von seinem 10-Meter hohem Boot zu mir herunter schwadroniert hat, gefragt habe, wie ich denn auf den Hecht in Ufernähe schleppen soll, hat er geantwortet: "Fahren's halt im Zick-Zack!"!!!

  • Des is ja da Hammer, soweit ich weiß hat des bisher keinen interessiert. Ich weiß zwar von der Regel, hab mi aber no nie daran gehalten.
    Ich weiß nur von Kontrollen der Nummernschildern.


    Heute war die Wasserpolizei auch unterwegs, habe aber "leida" gerudert, da meine Batterie nimma wollte, sonst wäre ich auch in der 300m Zone gewesen.


    Hast mein Mitgefühl.


    Gruß


    Hansi

    Jeda Dog is a Angldog, aba ned jeda Dog is Fischdog

  • typsich deutschland und "schwarzes bayern"(sehr konservative rechtschützer),ich dachte,die berufsfischer wollten die hechte raus haben(auch bei euch am starnbergersee)?warum dann diese regel?gruss aus der au und viel glück mit unseren sehr guten ordungswächtern die nur unser aller wohl wollen

  • Hallo Zandero,


    ich würde mal versuchen im Vorfeld Deiner schriftlichen Stellungnahme persönlichen Kontakt zu dem Bearbeiter bei der Polizei aufzunehmen. Es ist doch unverhältnismäßig, wenn die Verletzung einer wenig bekannten und bislang kaum geahndeten Vorschrift nun mit einem Bußgeldverfahren bedroht wird.
    Vielleicht kannst Du da eine Argumentationshilfe heraushören. Ziel muß sein, daß die Sache äußerstenfalls als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird.


    Gruß und Petri
    Ambacher

  • Check doch mal deine Erlaubniskarte, soweit ich mich erinnern kann, steht in der Erlaubniskarte, während dem fischen vom Boot ist ein Abstand von 50m zum Schilfrand einzuhalten. Vielleicht kann das ja helfen...
    Weiter weiß ich das man auch näher am Ufer Fischen darf, aber bein An und Abfahren des Uferbereichs sehr langsam fahren soll (erübrigt sich bei der Benutzung eines E-Motors sowieso...?!?!?) und man soll auf Wasservögel rücksicht nehmen.
    Mich haben "Die" bis jetzt nur auf mein Nummernschild überprüft aber noch nie auf 300m Regelung. Ich schleppe auch öfters "Ufernah" und werde mir das auch nicht verbieten lassen.
    Pech hast Du allerdings absolut wenn die Dich in einer Fischschutzzone (gekennzeichnet mit gelben Bojen) erwischt haben. Das würde dann teuer werden!


    Power to the People und Wiederstand ist angesagt!
    Vui Glück
    Kleinmeister!


    P.S. Demnächst ist wieder das Super Berufsfischer meets Angler treffen. Da werd ich gleich mal nachfragen wie das die Genossenschaft sieht!