Auf Grund von aktuellen Erfahrungen der Gewässeraufsicht an den Gewässern hat sich der Vorstand zu Änderungen der Gewässerordnung entschlossen. Insbesondere die gut gemeinten Beschränkungen an der Lechstaustufe 22/23 erwiesen sich letztendlich als mehr hinderlich als dienlich.
Hier die geänderten Regelungen:
Lechstaustufe 22/23:
— Die Schongebiete am Lech werden mit Ausnahme der Bucht unterhalb der Staustufe 22 aufgehoben
— Aufhebung der von uns erlassenen Beschränkungen zum Bootsfischen
-Nach Bayerischem Wassergesetz ist das Bootsfischen nur „ohne eigene Triebkraft“ erlaubt!
— Vom 15.06. bis 30.06. ist an der Staustufe 23 das Fischen wegen Fischbesatz verboten