Definition Hegene

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  • Mich verwundert dieser Text immer in den Tages bzw. Jahreskarten,der heißt wie folgt:


    Beim Fischen auf Renken darf neben 1Hegene (5 Anbissstellen)keine weitere Handangel oder Hegene benutzt werden.


    Ich hatte gestern eine Diskusion mit einem Bekannten der mit mir einer Meinung war,daß dies heißen würde wie folgt.


    Bsp. Dürfte ich mit der Zupfrute mit 3 Anbissstellen und einer Rute mit Schwimmer auch 3 Anbissstellen auf Renken fischen. Denn es heißt ja erst bei 5 Anbissstellen ist es eine Hegene (Definition Hegene).
    Dieses wird ja angeblich in einigen Bayrischen Seen so praktiziert !!!.


    Was sagt ihr dazu ????

  • Die Hegene ist in der AVFiG (Verordnung zur Ausführung des Fischereigesetzes für Bayern) im §13 (Angelfischerei) definiert. Dort heißt es:


    Zitat

    (1) Die Handangel darf höchstens drei Angelhaken (Anbißstellen) haben, die beim Fang mit natürlichen oder künstlichen Ködern versehen sein müssen.
    Abweichend von Satz 1 darf die Hegene bis zu 5 Angelhaken (Anbißstellen) haben; die Hegene ist eine Handangel, bei der von einem beschwerten Vorfach kurze Seitenarme (Springer) mit jeweils einer Anbißstelle abzweigen.


    5 Haken sind zwar mehr als bei einer gewöhnlichen Handangel jedoch wesentlich weniger als die Bauart der Hegene zulassen würde. Damit soll die Fängigkeit der Hegene angemessen begrenzt werden. Aus diesem Grund darf auch keine weitere Handangel verwendet werden.
    Der 2. Teil des 2. Satzes (fett) dient der eindeutigen Unterscheidung der Hegene von anderen Handangeln (Eingefügt durch die Änderungsverordnung vom 16. März 1992)


    Demnach ist die Hegene nicht allein durch die Anbißstellen definiert sondern auch durch ihre Bauweise (Beschwertes Vorfach und kurze Seitenarme mit je einer Anbißstelle).


    Nachdem in Bayern nur 2 Handangeln und somit insgesamt sechs Anbißstellen erlaubt sind wäre bei einer Hegene ab der 4. Anbißstelle ja ohnehin schon die zweite Handangel fällig.


    Jetzt wäre noch interessant wie das bei einer 3-er Hegen aussieht? Ich meine mich zu erinnern, daß in manchen Gewässern zwei 3-er Hegenen erlaubt sind oder eine 3-er Hegene und eine zusätzliche Handangel?


    Da es auch vorkommen kann daß nur eine 3-er Hegene erlaubt ist empfielt es sich immer die Angaben auf der Karte zu beachten!

  • Dann dürfte ich ja also mit zwei Angeln fischen,mit jeweils 3 Anbissstellen
    (1 Zupfrute und 1 mit Schwimmer).
    Auch an Gewässern wo steht (Hegene mit 5 Anbissstellen).

  • Jetzt wird's interessant. :roll:


    Wenn die Hegene nicht allein durch die Anzahl der Anbißstellen definiert wird sondern wie im §13 auch durch ihren Aufbau (Beschwertes Vorfach mit Seitenarmen und je einer Anbißstelle) und man den §12 noch dazunimmt der besagt:



    Wenn ich das Gesetz jetzt mal ganz trocken auslege, würde ich sagen es ist, so wie es drin steht, nicht erlaubt.


    Da ich glaube, schon öfters auf Karten gelesen zu haben, eine 5-er Hegene oder zwei 3-er Hegenen oder eine 3-er Hegene und eine Handangel, könnte ich mir vorstellen daß auch hier wie in anderen Bereichen der Besitzer/Pächter noch einen kleinen gesetzlichen Entscheidungsspielraum hat.


    Wenn auf der Karte nichts vermerkt ist würd ich nur mit einer Angel fischen. Zwei wären mir sowieso zu stressig! :lol: :wink:

  • Also,


    es gibt da so ein Schreiben des Ministeriums mit dem ein weiteres Tatbestandsmerkmal für die Hegene eingeführt wurde, nämlich dass die Hegene dann eine Hegene im klassischen Sinn ist, wenn sie an der "Zupfrute" geführt wird. Wenn eine Hegene nur drei Nymphen hat und an der Schwimmerangel hängt, erfüllt sie nicht mehr alle Voraussetzungen der Hegene im Sinne von § 12 (laut diesem ministeriellen Schreiben!) und es kann eine zweite Handangel (aber keine Zupfrute und nicht mehr als drei Nymphen!) benutzt werden.


    "Wortlaut des Schreibens des Bayerischen Staatsministeriums vom 5.4.1993


    Vollzug des Fischereirechts; Begriff der Hegene


    Aus den einschlägigen Regelungen (§ 12 Abs. 1 Nr. 9, § 13 AVFiG, Nr. 14.4.1 VwVFiR) ergibt sich folgendes:


    Die Hegene ist eine Handangel, also ein Fanggerät für die “aktive” Fischerei, bestehend zumindest aus einer Angelschnur mit einer oder mehreren Anbisstellen. Die Anbissstellen müssen beim Fang beködert sein (§13 Abs. 1 Satz 1 AVFiG); diese Vorschrift gilt, da eine Abweichung nicht bestimmt ist, auch für die Hegene. Die Grundsätze der Waidgerechtigkeit verlangen die Verwendung von Kunst- ködern.


    Während die “gewöhnliche” Handangel höchstens drei Anbissstellen aufweisen darf, sind bei der Hegene bis zu fünf Anbissstellen zulässig. Darüber hinaus ist die Hegene durch eine spezielle Bauart gekennzeichnet (§ 13 Abs. 1 Satz 2 AVFiG). Diese ist auf die charakteristische Verwendungsart des Hebens und Senkens aus- gerichtet. Das zeigt die Verbotsvorschrift des § 13 Abs. 2 Satz 2 AVFiG, die sich auf die gewöhnliche, mit einem Schwimmer versehene Handangel gerade nicht bezieht.


    Damit wird deutlich, dass eine Handangel mit nicht mehr als drei Anbissstellen auch dann nicht als Hegene gilt, wenn sie zwar dem § 13 Abs. 1 Satz 2 AVFiG entspricht, aber nach ihrer sonstigen Bau- und Verwendungsart (Ausrüstung mit einem Schwimmer) nicht für das charakteristische Heben und Senken durch menschliche Tätigkeit vorgesehen ist. Im Hinblick auf diese spezielle Verwendungsart, die eine ständige Aktivität des Fischers voraussetzt, verbietet §12 Abs. 1 Nr. 9 AVFiG das gleichzeitige Verwenden einer weiteren Handangel gleich welcher Bauart neben der zugelassenen einen Hegene. Bedeutsam ist daneben die erhöhte Fängigkeit wegen der zulässigen höheren Zahl von Anbissstellen. Beide Verbotsmotive treffen auf Handangeln mit Schwimmer und höchstens je drei Anbissstellen nicht zu. "


    So, in einigen Seen wurde das zum Anlass genommen, zwei Hegenen mit max. drei Nymphen zu erlauben. Kann man drüber denken wie man will. Fact ist, es gilt, was in der Karte steht.

    und wenn Du glaubst, es beißt nie mehr
    dann kommt von irgendwo ein Fisch daher