Servus alle
wie ist das, wenn ich mit eigenem ruderboot zum fischen gehe und das boot zwei tage am ufer stehen lasse? weil ich einfach zu faull bin, das boot auf hänger aufi laden will . .
es geht mich nicht um diebstahl, randalierer usw.
rein rechtlich, mit wenn bekomme ich problemme? - kein privatgrünstück, besitz von "deutschen see und - xxx verwaltung. " . die genaue bezeichnung kenne ich nicht.
kann mir vorstellen, das bei zwei tagen passiert nix. aber wenn es um längere zeit geht? das es nicht erlaubt ist, weiss ich, mir geht es um die konsequenzen. und es geht auch um schliersee.
danke und gruß
bimbam