Neues vom Ammersee 2020

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  • Laut einer Meldung im Ammersee Forum wird es am 25.01. nochmal ein Meeting der Berufsfischer geben, wo final entschlossen wird, was dann in den Karten steht, die dann irgendwann ab mitte Februar erhältlich sind...

  • Hier mal ein Auszug der Bestimmungen aus dem Ammersee Forum

    "Die Angelsaison wird in Zukunft von 1.März bis 31.Oktober sein !



    2. Es wird ein "Fangblatt" eingeführt d.h. für Zander + Seeforelle. Andere Fische und Fänge müssen nicht eingetragen werden.

    Wer einen Zander oder Seeforelle fängt muß diese umgehend im Fangblatt erfassen !!

    Das Fangblatt soll im Zuge der Kartenausgabe ausgegeben werden später.

    UND es wird verschärft kontrolliert am See ob die Fänge auch eingetragen wurden, sofern ein Zander, Seeforelle gefangen wurde.



    3. Fangbeschränkung für Seeforelle, Zander und Renke !

    Ab nächster Saison gilt eine Fangbeschränkung von max. 5 Renken pro Tag ! ( vorher 10 Stück )

    Es darf EINE Seeforelle in der Woche gefangen werden ( maßig ) !

    Es darf EIN Zander pro Tag gefangen werden !

    ( ohne Gewähr, darüber wird evtl. noch entschieden evtl. auch 2 Stck. - warten was später in der Karte steht.. )



    4. Das Angeln an den Badestränden und öffentlichen Badestellen wird generell verboten z.B. Höhe Polizeibad ( Rücksicht auf Badegäste ) ! Nicht ganz neu die Regelung, vorher war die Angelei zu "vermeiden", - nun ist es verboten.



    5. Neue Preise - Anpassung !

    Einführung von Tageskarten d.h. 20.- Euro ( kein Unterschied zwischen Wurm- od. Blinkerkarte )

    Wochenkarten 40.- Euro

    Monatskarte 80.- Euro

    Jahreskarte wir in Zukunft 190.- Euro kosten.

    Für Schüler, Schwerbehinderte, Rentner gibt es die Wurmkarte für 40.- Euro

    Kartenpreise inkl. MwSt.



    6. Angelzeit

    Es darf ab der neuen Saison nur noch 1 Stunde nach Sonnenuntergang gefischt werden d.h. eine halbe Stunde weniger.



    Das Fischen vom Boot aus muss entsprechend dem Saisonende angepasst werden d.h. vom 15.04. bis 31.10 ( vorher 15.4-30.11 )

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