Bestimmungen & Information

  • Saison: 01. April bis 30. November (laut Angaben des Fischereibetriebes)


    Fischarten: Renke, Seeforelle, Bach- und Regenbogenforelle, Hecht, Barsch, Saibling, Aalrutte


    Fischereibetrieb: Fischereibetrieb Achensee (Bootshaus Pertisau)


    Preise: Tageskarte 15€


    Kartenausgabe:
    - Bootshaus Pertisau, Anton Kandler, A-6212 Maurach 43 g, 0043 (0)5243-5989 oder -6302
    Öffnungzeiten: 6. Mai bis 22. Oktober täglich 7:30 - 9:00 Uhr; bei schönem Wetter ganztägig.
    April und November nach telefonischer Vereinbarung

    Leihboote:
    - Bootshaus Pertisau, Anton Kandler, A-6212 Maurach 43 g, 0043 (0)5243-5989 oder -6302
    16€/ Tag


    Wichtig:
    Das Fischen ist nur mit gültiger Fischereigastkarte in Verbindung mit einem Lichtbildausweis erlaubt.
    Es gelten alle Berechtigungen nur für den Namensträger.
    Jeder Fischereikarteninhaber darf nur mit zwei Sportgeräten fischen, alle natürlichen (auch Maden und Würmer) und künstliche Köder mit Ausnahme von lebenden Fischen und Wirbeltieren sind erlaubt.
    Weiters darf die Tiefschlepprolle nur als Downrigger, Nymphenzüge bis zu 6 Nymphen, sowie eine Handdaubel (1 x 1 m) verwendet werden.


    Verboten ist:
    -Das Fischen bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang und 1 Stunde nach Sonnenuntergang.
    -Das Fischen mit mehr als 3 Angelhaken.
    -Das Verwenden von Netzen,Legeangeln,unbeaufsichtigten ausgeworfenen Angeln,Nachschnüren,sowie das Reißen und Stechen der Fische.
    -Das Mitführen und das Verwenden von elektronischen Ortungshilfen(Echolote).
    -Das Hechtschleppen ohne Stahlvorfach.
    -Die Weitergabe von Fischereikarten sowie das Mitfischen von dritten Personen.


    Sonstige Fischereivorschriften:
    Jeder gefangene Fisch ist nach dem Fang sofort in die Fangliste einzutragen(auch zurückgeworfene Fische).
    Die Fangliste ist zusammen mit der Fischereikarte zurückzuerstatten.
    Beim Fang verendete Fische,die das Mindestmaß nicht erreichen,sind ausnahmslos in Stücken ins Gewässer zurückzusetzen (ausgenommen Köderfische bis max.20 cm Länge).
    Jeder Fischereikarteninhaber ist verpflichtet,die Fischerkarte mit sich zu führen,sowie Rucksack- und Fahrzeugkontrolle ohne Widerspruch zuzulassen.


    Die Fischerboote sind mit der gesetzlichen Kennzeichnung zu versehen, und im Bereich SCHWARZENAU zu lagern.
    Die Bootslagerplätze sind als solche gekennzeichnet.


    Es sind die Fluss- und Seenverkehrsordnung ,sowie das Schiffahrtspolizeigesetz zu beachten.
    Die Fischereikontrollorgane haben diese Gestattungsbedingungen genauestens zu überwachen.


    Wichtig: Jeder der in Tirol angeln will muss einen Gastkartenbeitrag zahlen, auch österreichische Staatsbürger. Man muß also, parallel zur Tageskarte etc., 25 Euro an den Tirolerfischereiverband zahlen. Dies geht ganz einfach per Überweisung; die nötigen Einzahlungsscheine (Überweisungsformulare) bekommt man bei jeder Kartenausgabestelle. Die Überweisung sollte vorweg passieren; außerdem muss man den Einzahlungsbeleg mitführen; dieser wird nämlich von den Aufsichtsorganen kontrolliert!

    Die Überweisungsdaten gibt es unter folgendem Link:

    Tiroler Fischereiverband



    Webcam:


    Achensee