Am See - 2 Springer am Vorfach -

  • Servus zusammen,


    ich hätte zum o.g. Thema eine allgemeine Frage zur Auslegung der Bestimmungen wie sie an unterschiedlichen Seen anzutreffen sind. Nehmen wir z.B. den Sylvenstein in den Bestimmungen ist folgendes zu lesen: 'Erlaubt sind zwei Handangeln mit je einer Anbissstelle. Beim Fischen mit der Hegene (5 Nymphen) darf gleichzeitig keine weitere Angel verwendet werden'.


    Wenn ich jetzt mit einer Fliegenrute ein Vorfach mit 2 Springern sprich 3 Anbissstellen werfe, verstoße ich dann gegen die Bestimmungen? Kann ich mich hier auf die Bestimmung für die Hegene beziehen?



    petri Michi

  • An was für einer Rute du deine Nymphen Hegene bindest kann dir keiner vorschreiben, auch nicht wie du sie auswirfst. Unten ne Goldkopf und 4 Springer sind aus meiner Sicht kein Problem. Steht da evtl. auch: " Das Auswerfen und sofortige wieder Einholen der Hegene ist nicht gestattet" oder ähnliches? Das ist z.B. am Spitzingsee der Fall. Wenn dem so ist hast du mit der Fliegenrute ein Problem. Wenn der Passus so nicht drin steht kannst du deine Hegene auch an ner 12m Kopfrute oder 300g Brandungsrute fischen oder gleich mit der Handschnur. Möglicherweise wird die Diskussion mit einheimischen Fischereiaufsehern etwas zäh, aber rechtlich kann dir da aus meiner Sicht keiner was.


    Gruß,


    Stefan

    Nur weil etwas keinen Sinn macht bedeutet das ja noch lange nicht, dass man es nicht tun sollte.

  • Servus,


    Der Zuagroaste : Guckst Du AVBayFiG.... :rtfm:


    Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)


    Vierter Teil Fischereiausübung


    Abschnitt II
    Fangarten, Fanggeräte und Fangvorrichtungen, Köder


    § 16
    Angelfischerei


    (1) 1 Die Handangel darf höchstens drei Angelhaken (Anbissstellen) haben, die beim Fang mit
    natürlichen oder künstlichen Ködern versehen sein müssen. 2 Abweichend von Satz 1 darf die
    Hegene bis zu fünf Anbissstellen haben; die Hegene ist eine Handangel, bei der von einem
    beschwerten Vorfach kurze Seitenarme (Springer) mit jeweils einer Anbissstelle abzweigen.


    (2) 1 Die Handangel muss ständig beaufsichtigt werden. 2 Das Werfen in Verbindung mit dem sofortigen
    Einziehen der Hegene ist untersagt.



    Das sofortige Einziehen der Hegene nach dem Werfen ist nicht nur dann verboten wenn es zum Beispiel ausdrücklich auf der Tageskarte untersagt wird, es ist ausnahmslos an allen Gewässern in Bayern für die diese Verordnung gilt verboten! Die Rechtslage ist hier eindeutig. Bitte beachtet das und handelt danach. :teach:


    Ob eine beschwerte Nymphe am Ende eines Vorfachs mit oberhalb am Vorfach angebrachten Springern aus rechtlicher Sicht eine Hegene macht, weiß ich nicht. Persönlich würde ich auch dazu tendieren dass das nicht so ist.
    Da müsste man mal einen eingefleischten Fliegenfischer wie den Ralf (Fliafi) oder den Manfred (Fliegenfischer) fragen, die wissen das bestimmt.


    Gruß,
    Stefan

  • Ob eine beschwerte Nymphe am Ende eines Vorfachs mit oberhalb am Vorfach angebrachten Springern aus rechtlicher Sicht eine Hegene macht, weiß ich nicht. Persönlich würde ich auch dazu tendieren dass das nicht so ist.
    Da müsste man mal einen eingefleischten Fliegenfischer wie den Ralf (Fliafi) oder den Manfred (Fliegenfischer) fragen, die wissen das bestimmt.


    Wie hier die rechtliche Seite ist kann ich leider nicht sagen. Auch fische ich nicht mit Springern. In den Fließgewässern in denen ich fische ist das, ausgenommen die Tiroler Ache und Überseer Bach, immer eindeutig auf der Tageskarte vermerkt.


    In der Tiroler Ache und Überseer Bach ist es so geschrieben: ". . . Erlaubt ist nur eine Anbissstelle, außer beim Fliegenfischen mit der Fliegenrute . . ."?! ?(


    Isar Fliegenstrecke: "Fliegenrute, -rolle und -schnur, eine Trocken- oder Nassfliege oder Nymphe alle nur mit Einfachhaken ohne Widerhaken. . . ." Sehe gerade: da darf ich z. B. nicht mit der Tenkara-Rute fischen die hat nämlich keine Rolle. :girl_cray:


    Sylvenstein, Fliegenstrecke: ". . . In Ihr ist ausschließlich die Fischerei mit Fliegenrute, -rolle und -schnur sowie Trockenfliege, Nassfliege, Nymphe und Streamer auf Einfachhaken erlaubt. . . ."


    Königseer Ache Fliegenstrecke: "Fliegenrute mit einer (1) künstlich gebundenen Trocken-, Nasfliege oder Nymphe. Nur eine (1) Hakenspitze. Streamer verboten!".


    Loisach: ". . . Fliegenfischen in Fließgewässern ist nur mit einer Trockenfliege, Naßfliege oder einer Nymphe erlaubt. Jeder Köder muß generell am Ende der Angelschnur befestigt sein.


    Leitzach, Schlierach, Mangfall: "Künstliche Köder dürfen nur mit einem Einfachhaken gefischt werden. . . ."


    Wir haben auch ein paar Juristen hier im Forum an die ich Stefans Frage gerne weiter leite.