Servus zusammen,
ich hätte zum o.g. Thema eine allgemeine Frage zur Auslegung der Bestimmungen wie sie an unterschiedlichen Seen anzutreffen sind. Nehmen wir z.B. den Sylvenstein in den Bestimmungen ist folgendes zu lesen: 'Erlaubt sind zwei Handangeln mit je einer Anbissstelle. Beim Fischen mit der Hegene (5 Nymphen) darf gleichzeitig keine weitere Angel verwendet werden'.
Wenn ich jetzt mit einer Fliegenrute ein Vorfach mit 2 Springern sprich 3 Anbissstellen werfe, verstoße ich dann gegen die Bestimmungen? Kann ich mich hier auf die Bestimmung für die Hegene beziehen?
petri Michi