Bestimmungen & Information

  • Saison: Ganzjährig


    Fischarten: Renke, Seeforelle, Hecht, Barsch, Zander, Aal, Rutte (Trüsche) und natürlich diverse Weissfischarten


    Übersichtskarte Bielersee


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    [Quelle: Volkswirtschaftsdirektion; Kanton Bern; Schweiz]

    Schonzeiten und Mindestmasse sowiedie besten Fangaussichten:



    Hecht 01.03. – 30.04; 45 cm; Mai, Juli, bis Oktober
    Felchen; 01.11. - 31.12.; 25 cm;Januar, Mai – Juli
    Egli(Barsch) --; 15 cm; Juli – Oktober
    Zander --; --; Juni – Oktober
    Seeforelle 01.09.-31.01.; 45 cm; Juli – Oktober


    Hechte leben im ganzen See verteilt. Typische Fangplätze vom Boot aus befinden sich entlang des flachen Südufers. Nach Ende der Schonzeit wird im Mai am besten in einer geringen Wassertiefe von nur rund 3 m gefischt. Im Herbst werden grosse Hechte in einer Tiefe bis 15 m gefangen.


    Seeforellen werden nur vereinzelt gefangen aber auch nur sehr selten von Schleppfischern befischt. Vom Ufer aus kämen das Nordufer oder die Einmündung der Schüss als Fangplätze in Frage.


    Rutten (Trüschen) werden von den Angelfischer noch nicht gezielt befischt. Der Bestand soll aber nicht schlecht sein. Lohnende Stellen dürften sich entlang des ganzen Nordufers, wahrscheinlich speziell auch bei der Einmündung des Twannbachs befinden.

    Zander
    können überall und nirgends gefangen werden. Die bekannteste Fangstelle befindet sich bei der Einmündung der Aare bei Hagneck.


    Fangbegrenzung: Pro Tag dürfen höchstens behändigt werden: sechs Edelfische (davon höchsten 3 Forellen, Saiblinge),. fünf Hechte, 25 Felchen und 100 Flussbarsche (Egli).


    Patente:


    Preise: Tageskarte 26 CHF; für 7 Tage 80 CHF; Monatskarte 143 CHF Jahreskarte 190 CHF (Personen ohne Wohnsitz im Kanton Bern entrichten für Monats- und Jahrespatente die doppelten Gebühren.)


    Spezielle Regelung:


    Tages- und Wochenkarten:
    Für die Zeit vom 16. bis 31. März dürfen keine Tages- und Wochenkarten abgegeben werden.
    Dazu gilt noch zu sagen, dass mit dem bernischen Angelfischpatent kann insgesamt in 3 grossen Seen,
    6 Bergseen, 5 Stauseen und 27 Fliessgewässern gefischt werden.


    Die Ausübung der Angelfischerei ist während der Dauer der Sommerzeit von 24.00 Uhr bis 05.00 Uhr und während der Dauer der Winterzeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr untersagt.

    Kartenausgabe:

    Jedermann kann für die Angelfischerei im Kanton Bern ein Angelfischerpatent erwerben. Diese können bei den Regierungsstatthalteämter bezogen werden. Tages- und Wochenkarten können bei vielen Fischereiartikelhändlern und in einigen Gaststätten bezogen werden (Fangstatistik zurückschicken). Monats- und Jahrespatente können nur bei den Regierungsstatthalteämter bezogen werden (Passfoto und im Kanton Bern Ansässige Niederlassungsbewilligung mitnehmen).


    Sonstige Fischereivorschriften:
    Vom Ufer aus kann ohne Patent mit einer Handangel mit einer Anbissstelle gefischt werden.
    Vom Boot aus: Es sind 2 Handangeln mit jeweils maximal 5 Nymphen je Hegene erlaubt
    Alle künstlichen Köder sind zugelassen.
    Es sind sämtliche Köderfischsysteme zugelassen.
    Beim Angeln mit natürlichen Ködern sind 2 Handangeln mit einer Anbissstelle erlaubt.
    Beim Schleppangeln sind 6 Anbissstellen zugelassen.
    Die Verwendung lebender Köderfische ist bis zu einer Wassertiefe von 10 m erlaubt.
    Der Einsatz von Echoloten ist erlaubt
    Es darf vom Boot und von sämtlichen, vom Ufer aus frei zugänglichen Bereichen geangelt werden.
    Der Einsatz von Motorbooten ist erlaubt




    Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass dies ist nur ein Auszug der wichtigsten Regelungen und Bestimmungen zur Ausübung der Fischerei auf dem Bielersee ist.


    Weitere Regelungen und Bestimmungen sind auf den offiziellen Internetseiten des Kanton Bern hier zu erfahren und nachzulesen.


    Webcam:


    Bielersee