"Angeln vom Ufer"

  • Gute Frage!


    Ich denke mal es kommt auf das Gewässer drauf an, denn wenn man an einem Forellenbach ist wird das schon so sein das man nicht mit der Wathose ins Wasser darf.
    Bei einem See wird das glaube ich so gesehen das man nicht mit einem Boot aufs Wasser darf.
    Aber da sind wieder unsere Juristen gefragt.


    MFG
    uwe123

  • Zitat

    Aber da sind wieder unsere Juristen gefragt.


    Uwe, Ich befürchte das aber so einer auch nicht wirklich weiterhilft.
    Wenn der Aufseher, Pächter, Polizist oder sonstiger Berechtigter der Meinung ist Wathose ist nicht mehr Uferangeln, ja dann ist der Tag wohl gelaufen und man kann sich rumstreiten
    Also bei sowas würde ich direkt beim zuständigen Angelclub, Kartenausgeber etc. nachfragen. Dann hätte ich zumindest ein besseres Gefühl und nicht "Angst" und Magengrummel, daß nun doch einer rumzickt ;-)

  • normalerweise ist beim "Angeln nur vom Ufer" das Watangeln nicht gestattet. Genauso wenig darf dann vom Boot und streng genommen auch nicht von Insel"ufern" gefischt werden.
    Steht dagegen, das "Fischen vom Boot ist verboten" dann darf man Watangeln.


    Bei uns wirds überall so gehandhabt.

  • "uwe123" schrieb:


    Aber da sind wieder unsere Juristen gefragt.
    uwe123


    Die Juristen sind gefragt, aber ich bin überfragt. Das sollte man vorher mit dem Fischereirechtsinhalber abklären. Wenns der nämlich streng nimmt, dann darfst nichtmal mit Gummistiefeln ins Wasser...