Bootszulassungen

  • Hallo zusammen, wie schon in einem anderem thema beschrieben hab ich mir vor 4 Wochen ein Ringmaier Hunter zugelegt, mit dem ich an diversen oberbayerischen Seen unterwegssein werde, nur noch ein paar Fragen zu der Zulassung des Bootes:


    • ich werde mit dem Boot ausschliesslich rudernd unterwegs sein, brauch ich dann eine Zulassung (z.B Walchensee)
    • brauch ich eine Zulassung für 3-5 Tage Boot im Wasser
    • wo bekomme ich die Zulassung
    • wie weit gilt dann die Zulassung



    Danke für euere Hilfe
    Gruss Michl

    viele Grüsse aus Wolfsegg:
    Michl


    Gewässer: Naab / Regen / Walchensee

  • Servus Michl,


    für ein Ruderboot braucht man in der Regel keine Genehmigung.
    Das allgemeine Wassernutzungsrecht räumt das (wenn es nicht extra verboten ist)
    jedem Bürger ein.
    Sobald aber ein Motor (Maschinenantrieb, egal ob Elektro oder Verbrenner) oder ein
    Segel angebracht wird, ist das Wasserfahrzeug genehmigungspflichtig und evtl. sogar ein
    Führerschein notwendig.


    Für den Walchensee benötigst du keine Genehmigung für ein Ruderboot.
    Einfach hinfahren, Slippen und los gehts (Angelkarte nicht vergessen...)


    Bei privaten Gewässern immer erst den Besitzer bzw. Pächter fragen.


    Grüße
    Chris

  • Wennst am Walchensee dein Boot liegen läßt brauchst eine Nummer vom Landratsamt Bad Tölz, aber wennst nur tageweise drin bist denke ich das niemand etwas sagt. Ich habe früher mein Boot auch eine Woche im Wasser gehabt als ich drin Urlaub machte und es hat nie Probleme gegeben.


    MFG
    uwe123

  • Die Infos sind z.T. nicht ganz richtig:



    Das Befahren von Gewässern mit kleinen Booten ohne eigenen Antrieb fällt unter Gemeingebrauch und ist genehmigungsfrei. Sobald du einen E-Motor oder Verbrenner dran machst, ist für jedes Gewässer eine eigene Zulassung erforderlich. Die kostet zwar nicht viel und ist auch nur einmalig zu zahlen, aber bei allen staatlichen Gewässern will die Schösser- und Seenverwaltung zusätzlich eine Nutzungsentschädigung von Jährlich knapp über 100 Euro pro Gewässer!


    Kleinere Segelboote ohne Koch- und Übernachtungsmöglichkeit sind auch zulassungsfrei.


    Daneben gibt es noch Gewässer, bei denen per (Kreis)Verordnung der Betrieb eigenen Boote generell nicht zugelassen ist, wie z.B. am Hartsee oder am Königssee oder Gewässer, bei denen keine Genehmigungen für E-Motoren erteilt werden. Dies kannst du bei den zuständigen Landratsämtern erfahren, zum Großteil sogar übers Internet. Für die größeren Seen haben die Landratsämter Broschüren diesbezüglich zum Download.