CH - Brevet

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  • Hallo Freunde,


    wer kann mir sagen, ob das Schweizerische Fischerei - Brevet (Angelschein) in Bayern gültigkeit hat :?:


    Oder generell in ganz D :!: :?:


    Danke für eure Antworten.

  • Servus;


    Das ist Länder-spezifisch.


    In Bayern gibt es soviel ich weiß für Ausländer eine Abgabesumme, damit bekommst du einen 3 monatigen Erlaubnisschein, mit dem du dann deine Tageskarten, etc. lösen kannst.


    Den schweizer Fischereischein brauchst du dafür garnicht.


    - Fischereischein für Ausländer z.B. in der Touristinfo Walchensee für 22,50 € erhältlich, aktuelles Passbild und Personalausweis erforderlich- 3 Monate gültig!

  • Als "nicht deutscher" wird es je nach Bundesland schwierig mit dem fischen.


    In Bayern kann man einen "Touristenangelschein" erwerben.
    ...................
    Ausländer, die sich vorübergehend in Bayern aufhalten erhalten einen Fischerei-schein, der maximal drei Monate im Jahr gültig ist. Nach erfolgreich abgelegter Fischer-prüfung können sie unabhängig von Staats-angehörigkeit und Wohnsitz den Fischerei-schein auf Lebenszeit erhalten.
    .....................


    Gffs einfach die Prüfung in Bayern ablegen und dann ist alles ganz einfach.


    Beim http://www.asvhh.de findest du unter Gesetze/Formulare eine entsprechende Tabelle



    Gegenfrage wie ist das in der Schweiz geregelt, kann ich da einfach eine Lizenz für das Gewässer XYZ kaufen und los angeln?

  • "detlefb" schrieb:

    Gegenfrage wie ist das in der Schweiz geregelt, kann ich da einfach eine Lizenz für das Gewässer XYZ kaufen und los angeln?


    Auch bei uns dreht sich das Rad vorwärts. Wir haben 26 Kantone (Bundesl.) und ebensoviel "Kantönli - Geister", will heissen es kommt schon heute darauf an, wo man fischen möchte. Ab 2008 ist in der Planung auch in der Schweiz das Fischer - Brevet einheitlich einzuführen, bis dahin machen nur einige Kt. schon ernst und verlangen einen Angelschein.


    Doch ich kann Euch beruhigen, der D - Angelschein wird in der ganzen Schweiz anerkannt und somit steht einem Fischen in schweizerischen Gewässern nichts im Wege. Ausnahmen bilden sogenannte Privatgewässer, die an Vereine verpachtet sind, dort gibt es dann mit oder ohne Schein einfach keine Gastkarten.

  • ach du dicke Scheixxe, ich dachte immer der Rest der Welt wäre vernünftig und würde diesen Schwachsinn von Angelschein nicht kopieren.


    du siehst ja wie toll das in der BRD bei 16 "Kantönlie" schon drunter&drüber geht.