Neue Bestimmung 2010

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  • In der Jahreskarte 2010 neu: "Der Motor darf während des Fischens nicht im Wasser sein".


    Also den E-Motor immer schön hochklappen wenn gefischt wird. Das kann kann schön nervig werden.


    Gruß

  • Servus!
    Hab ne kurze Frage.
    Hab bisher keine Infos im Forum gefunden ob mann am Ammer-See mit nem Ruderboot und nem E-Motor ohne Sondererlaubnis rausfahren kann oder muß man da wie am Starnberger-See beim Landratsamt das Boot anmelden und ein Kennzeichen dran haben?
    Bzw. gibt es den noch mehr Seen wo man ein Kennzeichen braucht?
    Walchen-, Pilsen-, Schlier-, Boden- See?
    Die Frage erstreckt sich "eher" auf die Oberbayerischen Seen.


    Grüße und Petri Heil!


    Gags

    Wer Schreibfelher finet, darf Sie ruihg behalten... :-)

  • Servus,
    ich kann dir nur zum Ammersee die Auskunft geben: Zum Benutzen eines E-motors brauchst du grundsätzlich ein Kennzeichen.
    In meinen Augen eine absolut unberechtigte und sinnlose Regelung!
    Gruß,
    seefo

  • Für den Wörth- und Pilsensee brauchst du auch auf jeden Fall eine Genehmigung.
    Am Walchensee sind meines Wissens gar keine Motoren erlaubt.


    Kann mich irren. Aber ich bin mir relativ sicher das man in Bayern überall eine Genehmigung braucht um mit einem E-motor fahren zu dürfen.

  • Also in Bayern darf man auf allen Seen mit Booten ohne Motorkraft fahren (ausnahmen sind gekennzeichnet, z.B. Naturschutzgebiete), im umkehrschluß bedeutet das, daß man für jeden Motor eine Erlaubnis einholen muß.

    Der Ranger an Bord, darf kein Bremser sein!