Fischen auf gefährdete Fischarten

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  • Grias eich!


    Aus aktuellem Anlass stell ich mal die Frage in den Raum wie das nun denn ist.


    Schöne Äschen, kapitale Seeforellen oder auch "Riesen"-Huchen sind der Traum eines jeden Fischers. Aber genau diese drei genannten Fischarten haben aus leider mittlerweile aus unterschiedlichen Gründen einen sehr schweren Stand in unseren Gewässern.


    Natürlich gibt es auch die Ansicht: Bevor sie der Reiher, Gänsesäger oder auch der Berufsfischer entnimmt nehm ich den Fisch lieber selber mit!


    Auch ist klar dass der Einzelne mit seinem persönlichen Verhalten nicht viel bewegen kann. Die Frage wirft sich auf ob hier die gesetzlichen Regelungen, Schonmaß und Schonzeit immer treffend sind. Maße mir nicht an Gesetze in Frage zu stellen, weiße aber gleichzeitig darauf hin dass jeder Gewässerbesitzer und -pächter sehr wohl die Möglichkeit hat Schonmaße und -zeiten zu verlängern bzw. erhöhen.


    Beim Beispiel Huchen und Seeforelle, 70 und 50 cm - männliche Tiere sind sicher in der Lage, je nach Gewässer, bereits einmal am "Laichgeschäft" teilzunehmen. Nur die wichtigen weiblichen Tiere sind meiner Meinung nach zu diesem Zeitpunkt noch nicht mal Erstlaicher. Und Qualität als auch Poduktivität der Rogner erreicht erst nach zwei- bis dreimaligem Ablaichen wirklich gut.


    Selbes gilt bei der Äsche. Ein Schonmaß von 35 cm führt zu einer möglichen Entnahme unmittelbar vor der Zeit wo der Fisch einen wirklichen Beitrag zum Erhalt der Art leisten kann.


    Aus diesem Grund finde ich es notwendig sich hier Gedanken zu machen. Wenn man z.B. Huchen befischen lassen will und gleichzeitig die Art erhalten will wären ein Schonmaß von 90 - 100 cm denkbar. Bei der Äsche könnte man Fische jenseits der 45 cm ruhigen Gewissens entnehmen, denn wenn der Fisch diese Größe erreicht hat dann hat er seien Dienst im Gewässer geleistet und der verantwortungsbewußte Angler könnte ihn mit ruhigen Gewissen entnehmen. Auch wäre ein unterschiedliches Schonmaß nach Geschlecht möglich wobei mir klar ist dass dies ein gewisses Wissen voraussetz bzw. auch zum Missbrauch einlädt.


    Wie seht ihr das???


    Gruß
    Christian, dersaibling

    Wünsch euch den Fisch von dem ihr träumt!

  • Servus,ich finde das eine tolle Anregung von Dir.
    Meinermeinung nach hast du absolut recht,bei bedrohten Fischarten das Schonmaß großzügig zu erhöhen, das sollte auch im Intresse eines zB. Berufsfischers liegen.
    Wenn dann nach einigen Jahren das System greift und es werden wieder kapitale gefangen hat jeder etwas davon.
    Der gefangene Kapitale ist dann als "Pfannenfisch" auch zu schade.

    Es gibt nichts schlechts wos ned a wos guats hod

  • Danke Christian für Deine Frage!


    Zitat

    Die Frage ist so gut daß ich sie fast nicht mit meiner Antwort verderben möchte. (Robert Koch)


    Ich würde es sogar begrüßen in Fließgewässer in denen Huchen und Äschen oder auch andere Fische am Verschwinden sind diese ganzjährig zu schützen. Ist das nicht auch Aufgabe der Gewässerwarte, zumindest auf die Vorstandschaften der Vereine einzuwirken? Korregiere mich bitte wenn ich das falsch sehe.


    Obwohl ich nicht gerne zu schnell nach neuen Regeln schreie wäre meiner Meinung nach eine derartige Regel in Ordnung und würde auch von den meisten respektiert.


    Gleichzeitig müßte aber auch etwas gegen unsere "gefiederten Freunde" getan werden sonst ist es wirklich schnell wieder vorbei mit dem Verständnis.

  • Hallo Christian, servus alle zusammen.


    Ein schönes, bzw. teilweise trauriges Thema.
    Bestes Beispiel, der Huchen.


    Der Huchen wird nicht umsonst Donaulachs genannt. Weil es ihn nunmal lediglich in der Donau und ihren Zuflüssen gibt. Gleichzeitig steht er auf der Liste der bedrohten Fischarten. Das sind eigentlich zwei wirklich extrem alarmierende Faktoren, warum diese Fischart geschützt gehört. Einmal die geographisch limitierenden Faktoren und gleichtzeitig die immer geringer werdende Bestandsdichte. Gibt es eigentlich ein staatliches Huchen-Rettungsprogramm?


    Fast wäre ich politisch geworden. Aber ich denke, das bringt nichts.


    Auf alle Fälle ist es traurig, wie wenige Vereine sich wirklich für den Huchen einsetzen. Klar, wenn ein Trophäenfisch mit 140cm entnommen wird; es dürfte jedem klar sein, daß dieser Fisch seinen Beitrag zum Erhalt und zur Fortpflanzung mit Sicherheit geleistet hat. Aber ein staatliches Schonmaß von lediglich 70cm; das halte ich für zu gering. Das Schonmaß nun in männlich und weiblich aufzusplitten, daß wäre zu viel verlangt und könnte evtl. die Mehrzahl der Angler überfordern. Wo doch die Mehrzahl der Angler scheinbar schon mit der Unterscheidung der Regenbogenforelle vom Huchen überfordert ist. Folglich wird also, bevor man Gefahr läuft, eine grössere Regenbogenforelle " fälschlicher Weise" wieder schwimmen zu lassen, oftmals der untermassige Huchen als vermeindliche Regenbogenforelle abgeschlagen. Was will man jedoch dagegen tun? Den Huchen ganzjährig schonen; damit kann man jedoch keine "Verwechslungen" ausschliessen. Regenbogenforellenbesetz in Huchengewässern aussetzen / verbieten?


    Schwierig!


    Ein Anfang wäre sicher gemacht durch:


    - sinnvollen und nachhaltigen Besatz; auf jeden Fall wesentlich mehr Huchen besetzen, als entnommen werden dürfen. Darüber gibt es Untersuchungen, an denen man sich orientieren könnte.


    - manche Vereine leben ja ausschliesslich in Sachen Huchen von der "Zuwanderung". Das finde ich als schade und falsch. Eine staatliche Regelung müsste hier greifen. Wer also Huchen besetzt, darf Huchen entnehmen. Natürlich in einem geregelten, prozentualen Verhältnis von Besatz zu Entnahme (siehe oben)


    - das staatlich Schonmaß müsste auf mind. 90cm angehoben werden. Nur so haben Rogner auch die Chance wenigstens einmal bis zweimal abzulaichen. Kein 70er Rogner kann einen wesentlichen Beitrag leisten.


    Genauso sieht es bei z.B. den Seeforellen aus.


    Das Schonmaß vom 50cm in Oberbayern ist mind. 10cm zu niedrig angesetzt.
    Ein 50er Rogner - welchen Beitrag kann dieser Fisch für das Gewässer schon leisten?


    Vorbildlich ist das Verhalten mancher Vereine, welche die diversen Schonmaße nach oben korrigieren. Beim Huchen in etwa auf 80 oder 90 cm und bei der Seeforelle auf 60cm. Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Auch die Regelung am walchensee, alle Forelle auf 50cm "zu setzen" ist ein sehr gelungener Schritt, um "Verwechslungen" zu vermeiden. 60cm wären wünschenswert. Am Sylvenstein liegt die Regenbogenforelle bei 30cm und die Seeforelle bei 60cm (eine super Maßnahme). Da kommt es leider allzuoft wieder zu besagten Verwechslungen. Aus welchen Gründen auch immer.


    Fazit: Das Schonmaß gilt es vielerort zu "korrigieren".


    Die "Verwechslungsrate" ist mit Sicherheit geringer als von mir postuliert. Jedoch auch dem gilt es entgegen zu wirken. Aber wie?


    Grüsse

  • Servus Andreas,


    sprichst mir aus der Seele!
    Als Anmerkung hätte ich folgendes. Du wolltest nicht politisch werden ;-) . Aber warum gibt es kein "Rettungsprogramm"? Mittlerweile findet der Huchen zunehmend Einzug in den bayerischen Frischfischhandel - als Speisefisch. Man kann nur annehmen dass es sich bei der relativ schwierigen Aufzucht um eine "Überproduktion" von Besatzfischen handelt. Wäre doch schön wenn diese Fische als Besatz verwendet werden würden. Könnten doch aus Fischereiabgaben gekauft werden.


    Zu der Sache mit der Kontrolle der Entnahme und Verwechslungsgefahr. Ist zum Einen problematisch da Fischereischeinneulinge ohne Praxisausbildung oftmals "allein" gelassen sind und zwischen Lehrbuch und Fischwasser halt doch Welten liegen.
    Zum Anderen gibt es auch keine großen Gefahren in Form von Sanktionen. Habe erlebt wie Volljährige in der Schonzeit beim Fischen mit Beute durch die Polizei aufgegriffen wurden und durfte einige Zeit später das Anschreiben der Staatsanwaltschaft lesen dass das Verfahren eingestellt wurde. Soll heißen Fischwilderei wird leider nicht so wie allgemeine Wilderei geahndet.


    Gruß
    Christian, dersaibling

    Wünsch euch den Fisch von dem ihr träumt!